Eckel Werbeservice
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Verkaufs-und Lieferbedingungen der Firma
Dieter  Eckel
   Werbeservice
Schelmenbergstraße 1/3
69242 Mühlhausen


1. Geltung der Bedingungen

Sämtliche Geschäfte, die mit uns abgeschlossen werden, unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der
nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahe der Lieferung gelten die Bedingungen als angenommen. Anders lautende Geschäftsbedingungen verpflichten uns nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.

2. Angebot und Vertrag

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Preise und Lieferumfang

Maßgebend sind die im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich
bei Lieferungen immer zuzüglich Verpackungs und Frachtkosten. Im übrigen gehen die Frachtkosten  auch Mehrkosten für vom Besteller gewünschte Versendungsarten zu Lasten des Bestellers. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % des Gesamtlieferumfangs zulässig. Der Gesamtpreis ändert sich entsprechend. Bei Sonderkonditionen erfolgt die Lieferung generell unfrei. Mindermengenzuschlag. Bei einem Auftragswert  unter 50,- EUR  +  10,- EUR Zuschlag.

4. Lieferzeit

Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich
und   ausdrücklich bestätigt sind.  Für ihren Beginn ist der  Eingang aller zur Durchführung nötigen Daten und Materialien am Sitz unseres Unternehmens maßgebend; sie enden mit dem Tag an dem die Ware unser Werk verlässt. Die Lieferzeiten werden angemessen verlängert, soweit und solange der Besteller die Prüfung von Andrucken, Korrekturabzügen, Ausfallmustern oder Klischees etc. vornimmt. Vom Auftrag abweichende Änderungen setzen mit Bestätigung der Änderung eine neue Lieferzeit in Kraft. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und um eine weitere angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden und dem Besteller tatsächlich ein Schaden entsteht, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 4 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport auszuführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendungen unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6. Urheber und sonstige Rechte

a) Das Urheber- und Vervielfältigungsrecht an Eigenskizzen, Entwürfen, Originalen usw. verbleibt allein bei uns. Der Nachdruck nicht urheberrechtlich oder sonst gewerblich geschützter Leistungen ist nicht gestattet. Zur Druckherstellung oder Produktion benötigte Materialien, Filme und Satzarbeiten bleiben auch bei gesonderter anteiliger Berechnung unser Eigentum. Die Kosten für Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Durchführung kommt.
b) Der Besteller verpflichtet sich bestellte Motive, Schriften, Zeichnungen oder Logos selbst hinsichtlich Urheber- oder anderer Rechten zu überprüfen. Der Käufer von vorrätigen Motiv- und Emblemartikeln trägt das Risiko, bzw. muß vor Verkauf selbst überprüfen, inwieweit er berechtigt ist diese Artikel zu verkaufen. Er stellt uns von jeglichen Schadens-ersatzansprüchen frei.

7. Schadensersatzpauschale

.Kommt der Vertrag aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht zur Durchführung, steht uns eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Nettoauftragwertes zu. Dem Besteller bleibt es ungenommen, im Einzelfalldas Entstehen eines geringeren Nachteils nachzuweisen. Darüber hinaus schuldet der Besteller Ersatz bereits entstandener Aufwendungen.

8. Gewährleistung und Warenrücknahme

Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Der Besteller ist verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Die Lieferung  gilt als genehmigt wenn eine Mängelrüge nicht binnen 7 Tagen (bei Vollkaufleuten binnen 3 Tagen), bei versteckten Mängeln nicht innerhalb von drei Monaten nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich bei uns eingegangen ist. Die bemängelte Ware muß  komplett  binnen 5 Arbeitstagen nach der Schriftlichen Mängelanzeige bei uns zur Begutachtung eingehen. Nur die von uns Schriftlich anerkannten Mängel  können gut geschrieben werden.  Erstellte Gutschriften können nur mit neuen Warenlieferungen verrechnet werden. Bei  nachweisbarer Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir haften nur für Mängel an der gelieferten Ware nach Ausschluss von Mängelfolgeschäden. Ansprüche auf Wandlung des Kaufs oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. Ebenso sind die Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Folgeschäden, insbesondere Personenschäden, Sachschäden und Betriebsstörungen. Für unsere Beratung wird keine Haftung übernommen. Sie befreit den Kunden nicht von der persönlichen Prüfungspflicht.  Geringfügige Abweichungen von Farbe, Format, Qualität berechtigen nicht zur Mängelrüge, es sei denn, bestimmte Eigenschaften sind zugesichert. Für vom Besteller gelieferte Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung. Die von ihnen angelieferten Teile werden von uns sorgfältig behandelt und auf Wunsch und Kosten des Bestellers von uns vor dem Druck zwecks Eignung überprüft. Dennoch können Temperaturunterschiede oder chemische Einflüsse im nachhinein andere Ergebnisse bringen. Auch für eventuelle Ausfälle kann von uns keine Haftung übernommen werden. Dies geht zu Lasten des Bestellers. Außendienstmitarbeiter und Handelsvertreter unserer Firma sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, einwandfrei gelieferte Ware zurückzunehmen oder umzutauschen.

9. Haftung

Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, wegen fahrlässig verursachter Schäden, die dem Besteller oder einem Dritten entstehen, insbesondere solche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt auch, wenn ausführende Mitarbeiter Schäden grob fahrlässig verursacht haben.
Für Änderungen und Satzfehler  die nach Druck oder Produktionsfreigabe noch bemängelt werden,  gehen immer  zu lasten des Bestellers.

10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreisessoweit bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Forderungen aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Besteller hat auf unser Verlangen seinen Abnehmern von der Abtretung Mitteilung zu machen und diese aufzufordern, nur noch Zahlungen an uns zu leisten. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 50 % so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe eines entsprechenden Teils des Sicherungsrechtes bereit. Leihweise zur Verfügung gestellte Verkaufshilfen bleiben Eigentum der Firma Eckel Werbeservice und sind ausnahmslos nur für Eckel-Werbeservice-Ware bestimmt.

11. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist bei  Lieferung  netto zahlbar.  Wir sind berechtigt, bei Verzug ab dem 26 Tag 1,0% Zinsen per Monat und Mahnkosten in Höhe von EUR 5,-- pro Mahnschreiben zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Bei Neukunden  und Kunden aus dem Ausland erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse.  Diese Regelung kann ohne Ankündigung auf andere Geschäfte erweitert werden. Sonderkonditionen / Agenturpreise sind sofort ohne Skontoabzug zahlbar. Lohnaufträge sind sofort rein netto, auch ohne Skontoabzug zahlbar. Waren sind in unbedrucktem Zustand sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungszurückhaltung durch Teilmängelrüge, ist auch bei geschlossenen Lieferungen der nicht betroffene Lieferumfang nach og.  Zahlungsbedingung zu zahlen.
Für einzelne Geschäfte können andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden, Grundlage hierfür sind die in der Auftragsbestätigung und Rechnung vereinbarten Zahlungsbedingungen.  

12. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Besteller kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenforderung schriftlich von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist, er ist jedoch nur  berechtigt
Beträge die dem Schaden entsprechen zurückzuhalten.  Ansprüche aus diesem Vertrag kann der Besteller nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung abtreten.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz unserer Firma
69234  Dielheim   (Gerichtsstand Wiesloch)

14. Salvatorische Klausel 

Sollte eine einzelne Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksammen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweilig gültigen in Kraft.